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BAB

Wenn Sie eine berufliche Erstausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme beginnen, kann die Agentur für Arbeit Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen. Das Gleiche gilt für die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses. Ebenso können Ihre Kinder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Sie können mit dem BAB-Rechner bereits selbst vorab testen, ob Sie oder Ihr Kind BAB erhalten können
Um vom Ausbildungsbeginn an BAB erhalten zu können, müssen Sie den Antrag unbedingt vor dem Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen oder einer ihrer Dienststellen, z.B. in Ahrweiler stellen.