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Elterngeld

Nach der Geburt des Kindes haben Sie nach Abschluss des Mutterschaftsgeldes (Informationen dazu unter www.bmfsfj.de) als Erwebstätige Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld wird dem Elternteil gewährt, mit dem das Kind in einem Haushalt lebt und der es selbst betreut und erzieht. Nach Bundesländern geordnet erhalten Sie alle Kontaktadressen der zuständigen Elterngeldstellen unter www.bmfsfj.de. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten 12 Monate. Es beträgt 67% und wird bei Alleinerziehenden für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Die Höhe Ihres Anspruchs können Sie durch den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend unter Elterngeldrechner selbst ermitteln.
Während der Elternzeit dürfen Sie im Monatsdurchschnitt bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Zentrale Informationen zur finanziellen Förderung während der Elternzeit sind unter www.elternjobs.de erhältlich. Hier finden sich übersichtliche Ausführungen u.a. zu den Themen Elterngeld und Teilzeit, Mutterschaftsgeld, Kindergeld für Selbstständige, Gründungszuschuss, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc. Darüber hinaus bietet das Portal eine Stellenbörse für arbeitssuchende Eltern sowie einen Ratgeber.