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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Familienkasse ergänzend zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden. Antragsformulare erhalten sie in Ihrem Jobcenter, Agentur für Arbeit oder online.