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Midijob

Bis 31. Dezember 2012 waren Arbeitnehmer in der sogenannten Gleitzone beschäftigt, wenn das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und maximal 800,00 Euro lag. Zum 1. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze in der Gleitzone angepasst. Die Regelungen zur Gleitzone gelten ab 1. Januar 2013 in der Entgeltspanne zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Während geringfügige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis zu 450,00 Euro im Monat versicherungsfrei bleiben, sind Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone versicherungspflichtig.

Bei mehreren Beschäftigungen ist das insgesamt aus allen Beschäftigungen erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen. Die Beitragsanteile des Arbeitnehmers und Arbeitgebers können mit Hilfe des Gleitzonenrechners der Deutschen Rentenversicherung berechnet werden.

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