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Vorschulischer Bereich

Kindertagesstätten
Kindertagesstätten haben den Auftrag die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Diese Aufgabe schließt neben der Betreuung von Kindern insbesondere auch deren Erziehung und Bildung ein. Kindertagesstätten haben einen eigenständigen Bildungsauftrag. (§22 Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII).
Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz für Kindertagesstätten beziehen sich auf alle Altersgruppen von der Krippe bis zum Grundschulalter und sind die Grundlage für die Umsetzung in den einzelnen Kitas.
Die Kindertagesstätte arbeitet mit ihnen als Erziehungsberechtigte/r zum Wohle ihres Kindes und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses zusammen. Genau wie sie möchten Erzieherinnen und Erzieher jedes Kind in seinem Entwicklungsprozess begleiten und diesen positiv gestalten.
In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr ein individueller Rechtsanspruch zum Besuch einer Kindertagesstätte. Seit dem 1. August 2010 wird kein Elternbeitrag erhoben.
Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr besteht in einigen Kindertagesstätten die Möglichkeit zum Besuch einer Krippengruppe.

Eine Übersicht der in Frage kommenden Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft(Kirchen, Vereine etc.) im Kreis Ahrweiler erhalten sie über das Familienportal der Kreisverwaltung www.familie-aw.de oder bei ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde. www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Weitergehende Informationen zu Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz erhalten Sie über den Kita-server des Landes. www.kita.rlp.de